Download Hygienekonzept FC Sandhausen – Stand 05.09.2020
HYGIENEKONZEPT
für den FC Sandhausen 1986 e.V.
Allgemeine Grundsätze
Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.
Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.
Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.
Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.
Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten. (Hinweis: lokale Behörde ist die Polizeibehörde oder das Gesundheitsamt der Kommune, sie können andere oder abweichende Regelungen erlassen, daher ist es wichtig, das individuelle Vereins-Hygienekonzept abzustimmen und entsprechend anzupassen.)
- In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
- Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
- Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
Gesundheitszustand (Zutritts- und Teilnahmeverbot, §7)
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben und einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
- Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt oder wenn Kontakt zu einer infizierten Person bestand, muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
- Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss derzeit einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Erst wenn festgestellt ist, dass keine Infektion nachgewiesen ist kann wieder am Trainings- und Spielbetrieb teilgenommen werden.
- Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
Minimierung der Risiken in allen Bereichen
- Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
- Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
- Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
Organisatorische Voraussetzungen
Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt.
Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist.
Organisatorische Maßnahmen
- Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein, die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
- Jeder Verein sollte ein eigenes Hygienekonzept für die individuellen Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ erstellen und mit den lokalen Behörden abstimmen.
- Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt.
- Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.
- Informationen werden im Vorfeld auch an gegnerische Mannschaften und die Schiedsrichter verteilt.
Kommunikation
- Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis kann über den Beauftragten des Heim-/Gastvereins gesamthaft eingeholt werden.
- Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des Sportgeländes.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen.
- Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes, bieten.
- Das Hygiene-Konzept wird per E-Mail durch den Hygienebeauftragten an alle Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern geschickt.
- Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des Vereins gewandt werden.
Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.
Zone 1: Spielfeld/Innenraum
- In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler
- Trainer
- Funktionsteams
- Schiedsrichter
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Hygienebeauftragter
- Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)
- Falls möglich, sollte die Zone 1 an festgelegten Punkten betreten und verlassen werden.
- Hierzu können Wegeführungsmarkierungen für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück genutzt werden.
- Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
Zone 2: Umkleidebereich
- In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
- Spieler
- Trainer
- Funktionsteams
- Schiedsrichter
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Hygienebeauftragter
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung
- In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Zone 3: Zuschauerbereich
- Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, sodass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Zuschauer“.
- Sofern die Sportstätte es zulässt, empfiehlt sich die Trennung von Zu- und Ausgangsbereichen.
- Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots:
- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
- Abstandsmarkierungen auf den Plätzen der Zuschauer
- Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
- Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
- Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.
Maßnahmen für den Trainingsbetrieb
Grundsätze
- Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
- Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training/Spiel), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
- Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren.
Abläufe/Organisation vor Ort
Ankunft und Abfahrt
- Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
- Bei Anreise im Teambus, Mannschaftsbus, ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutz verpflichtend.
- Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
- Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten. Duschen sind geschlossen.
Auf dem Spielfeld
- Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
- Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Trainer zählen zur Gruppengröße.
- Sofern mehr als 20 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.
- Wir empfehlen, vor allem bei den Jugendmannschaften (Von G-Jugend bis einschließlich D-Jugend) weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal zu trainieren.
Auf dem Sportgelände
- Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
- Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
- Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes dringend empfohlen..
- Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.
Maßnahmen für den Spielbetrieb (Meisterschaft, Pokal, Freundschaftsspiele)
Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung. Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen und Abläufe vom Verein festgelegt werden, um das Infektionsrisiko im Rahmen von Spielen zu minimieren. Folgende Punkte sollen dabei im Hygienekonzept des Vereins Berücksichtigung finden:
Grundsätze
Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb vor Ort behördlich gestattet ist. Es sollte eine Abstimmung mit den lokalen Behörden zu individuellen Hygiene-Maßnahmen erfolgen.
Spielansetzungen: Für Freundschaftsspiele sind die Schiedsrichter sind wie gewohnt anzufordern. Bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ist ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand einzuplanen, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.
Abläufe/Organisation vor Ort
Allgemein
- Allgemeine Organisation von Grundlagen der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)
Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
- Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
- Die Anreise der Schiedsrichter mit Gespannen kann mit max. 2 Fahrzeugen erfolgen.
- Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
- Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter.
- In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung.
Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
- Dringende Empfehlung, angrenzende, freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidemöglichkeiten zu nutzen, der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten. Ggf. räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. Startelf – Torhüter – Ersatzspieler.
- Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken
- Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet.
- Es wird dringend empfohlen, in den Kabinen (Umkleidebereich) einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden.
- Ggf. hierfür eine verantwortliche Person benennen.
- Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.
Duschen/Sanitärbereich
- Die Duschen sind gesperrt
Weg zum Spielfeld/Spieler-Tunnel
- Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
- Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams.
- Zeitliche Entzerrung der Nutzung.
Spielbericht
- Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
- Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
- Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
Aufwärmen
- Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
- Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).
Ausrüstungs-Kontrolle
- Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
- Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, sollte der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Einlaufen der Teams
- Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
- Kein „Handshake“
- Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
- Keine Escort-Kids
- Keine Maskottchen
- Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
- Keine Eröffnungsinszenierung
Trainerbänke/Technische Zone
- Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
- In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).
Während dem Spiel
- Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten.
- Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.
Halbzeit
- In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
- Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
Nach dem Spiel
- Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
- Keine Pressekonferenzen
- Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.
Zuschauer
- Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie)
- Nur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten
- Datenerhebung gem. CoronaVO § 6
- Listen am Eingang sind nicht erlaubt (Datenschutz)
- Zulässig: Einzelblatt pro Zuschauer, jeweils ausgefüllt in eine abgeschlossene Box oder ein sonstiges Behältnis einzuwerfen.
- Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (derzeit = 500 inklusive Sportlern).
- Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
- In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wir dringend empfohlen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind zu stellen.
- Generell 1,5 m Abstand zwischen Zuschauern – einzige Ausnahme: Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots
- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
- Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
- Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
- Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
- Zuschauer/Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu Spielbeginn zu erscheinen.
Gastronomie
- Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z.B. durch Absperrbänder).
- Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Corona-Verordnung!
- z.B. müssen Anwesenheitslisten im Gastrobereich geführt werden.
- Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetzes.
- Es empfiehlt sich für Personen, die im Gastrobereich tätig sind, entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmitteln bereitzustellen.
- Anbringen eines Spuckschutzes im Thekenbereich
- Eine Freiwilligkeit der Wiederaufnahme zur Arbeit sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Corona-Warn-App
Das Corona-Virus beeinträchtigt seit Monaten unseren Alltag. Mit Hilfe der Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es weiter eingedämmt und der Weg zurück in die Normalität geebnet werden. Die Fußballverbände in Baden-Württemberg machen sich gemeinsam mit dem DFB für die Anwendung der App stark.
In einem Schreiben an alle knapp 25.000 Fußballvereine betonen DFB-Präsident Fritz Keller, der 1. Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, sowie Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius, mit Hilfe der App „kann jede*r ganz leicht einen bedeutenden Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Dank ihr schützen wir nicht nur uns und unsere Familie und Freunde sowie unser gesamtes Umfeld, sondern ganz Deutschland.“
Weitere Informationen auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Die App gibt es zum Download im App Store und bei Google Play.
Linksammlung
· Land Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
· Corona-Verordnung Sport
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
· Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
· Deutsche Sportjugend (DSJ)
https://www.dsj.de/informationen-zum-umgang-mit-demcorona-virus/
· Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
· Robert-Koch-Institut (RKI)
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
· Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
Hinweise
Haftungshinweis
Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.
Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
*Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.*