Umgang mit der Coronapandemie zum Saisonbeginn – Teil 2

Liebe TrainerInnen und BetreuerInnen,

 

Auf welcher Grundlage sind Sportwettkämpfe wieder erlaubt?

Die CoronaVO fordert für Wettkampfreihen ein übergreifenden Hygienekonzept sowie für jeden Veranstalter ein eigenes. Das übergreifende Konzept haben die Fußballverbände in Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium erarbeitet. Es kann die allgemeine CoronaVO oder CoronaVO Sport in Teilen überlagern. Das Hygienekonzept für den Fußball in BW ist bindend.

 

Auf dieser Basis gelten bei uns folgende weiteren oder ergänzenden Maßnahmen:

  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss derzeit einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Erst wenn festgestellt ist, dass keine Infektion nachgewiesen ist kann wieder am Trainings- und Spielbetrieb teilgenommen werden.
  • Da wir lediglich eine Umkleidekabine zur Verfügung haben und an Spieltagen mit mehreren aufeinanderfolgenden Spielen nicht die Möglichkeit haben, die Kabinen zwischen den Spielen zu reinigen, werden wir die Kabinen gar nicht freigeben. 
    • Bitte die Gastmannschaften im Vorfeld darauf hinweisen
  • Die Mannschaften sollen getrennte Zugänge zum Kunstrasen verwenden
    • Die Gastmannschaft nimmt den linken Eingang (Jugendhütte)
    • Die Heimmannschaft nimmt den rechten Eingang (Container)
    • Das gilt auch für das Verlassen des Geländes
  • Die Gastmannschaften bekommen von uns genügend ausgedruckte Formulare zur Datenerhebung zur Verfügung gestellt, die dann später ausgefüllt in Empfang genommen werden müssen. Möglich ist auch der Einsatz von QR-Codes.

Ein ausführliches eigenes Hygienekonzept wird an dieser Stelle in Kürze veröffentlicht.

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