Umgang mit der Coronapandemie zum Saisonbeginn – Teil 1

Liebe TrainerInnen und BetreuerInnen,

In zeitlich folgenden Beiträgen möchten wir euch die aktuellen Vorgaben zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und des Trainings vorstellen.

Zunächst ein Kurzbeitrag, der auf einige Irrtümer eingeht:

Quelle: www.badfv.de

Corona-Regeln bei Fußballspielen: die fünf größten Irrtümer

Karlsruhe. Im Badischen Fußballverband darf seit Juli wieder gekickt werden. Die Verordnung des Lands Baden-Württemberg sieht aber strenge Regeln für die Austragung von Fußballspielen vor. Diese werden noch nicht von allen Vereinen korrekt umgesetzt. Wir räumen mit den fünf größten Irrtümern auf.

Irrtum 1:

500 Zuschauer*innen dürfen ein Spiel besuchen.

Falsch! Die Sportler*innen müssen in diese Zahl mit eingerechnet werden. Ausgenommen sind nur Betreuer*innen und an der Organisation des Spiels Beteiligte Personen wie zum Beispiel Ordner, Schiedsrichter*innen, Kassier oder ähnliches.

Vereine können je nach Gegebenheiten vor Ort auch eine geringere Anzahl beschließen. […]

Irrtum 2:

Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand beieinander stehen.

Nein! Für Sportveranstaltungen gelten andere Regeln als im privaten Bereich. Die CoronaVO Sport fordert ein Hygienekonzept. In diesem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände verpflichtend festgeschrieben. Alternativ kann der Veranstalter auch eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung anordnen.

Auch Spieler*innen müssen grundsätzlich Mindestabstand halten, auf der Auswechselbank, bei Mannschaftsbesprechungen und in den Kabinen. Einzige Ausnahme ist während des laufenden Spiels. Aber auch hier sollte auf Körperkontakt, bspw. beim Torjubel, verzichtet werden.

Irrtum 3:

Zur Datenerhebung genügt eine Liste, in die sich alle Personen nacheinander eintragen.

Ebenfalls nicht korrekt! Denn das verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten der Besucher*innen müssen pro Haushalt auf einem gesonderten Bogen erhoben werden.[…]. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.

Irrtum 4:

Mannschaftsfotos sind ohne Mindestabstand möglich.

Leider stimmt auch das nicht! Da diese Fotos nicht zum Spiel gehören, muss auch dabei der Mindestabstand eingehalten werden. Alternativ können die Personen auf dem Foto einen Mund-Nasenschutz tragen.

Irrtum 5:

Der Badische Fußballverband hat die Regelungen getroffen.

Fehlanzeige! Die Verordnung kommt vom Land Baden-Württemberg und sie schreibt ein übergreifendes Hygienekonzept vor. Dieses haben die Fußballverbände gemeinsam mit dem Ministerium ausgearbeitet.
Wir haben uns sehr stark für die Lockerungen eingesetzt, die Fußballspielen überhaupt ermöglichen. Daher appellieren wir an die Vereine in Baden, sich dringend an die Regeln zu halten. Andernfalls ist nicht nur die Gesundheit aller, sondern auch die Fußballsaison in Gefahr.

Kommentare sind geschlossen.