Informationen zum Trainings- und Übungsbetrieb des FC Sandhausen unter Einhaltung der Corona-Verordnung für Spielstätten des Landes Baden-Württemberg.
Diese Informationen richten sich insbesondere an alle Kinder und Jugendliche, Spielerinnen und Spieler des FC Sandhausen sowie deren Eltern.
Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass der FC Sandhausen die Freigabe der Gemeinde Sandhausen zur Ausübung von Trainingseinheiten auf dem Kunstrasenplatz erhalten hat.
Nach einem Probetraining wird ab Donnerstag, dem 28.05.2020 der Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Auflagen der Corona-Verordnung für Sportplätze wieder aufgenommen. Die Gemeinde Sandhausen hat dem Hygienekonzept des FC Sandhausen zugestimmt.
Hygieneplan des FC Sandhausen
Allgemeine Informationen
Der FC Sandhausen stellt für den Trainingsbetrieb folgende Hygieneartikel zur Verfügung
- Flächendesinfektionsmittel
- Handdesinfektionsmittel mit Spendern (am Ein und Ausgang)
- Flüssigseife mit Spendern
- Papierhandtücher
- Einmalhandschuhe
- Mund-/Nasen-Schutz, Masken (nur für Notfälle)
Kommunikation
Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert:
- per E-Mail
- über die Website und die Social-Media-Kanäle
- per Aushang an den Sportstätten
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse werden pro Trainingsgruppe und Training erstellt. Diese Listen werden 4 Wochen lang vorgehalten. Damit soll im Bedarfsfall eine Rückverfolgung einer Infektionskette ermöglicht werden.
Der Zugang zur Sportstätte erfolgt
- nacheinander
- ohne Warteschlangen
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
Zum Betreten der Sportstätte werden getrennte Ein und Ausgänge verwendet (Einbahnstraßensystem)
Als Eingang wird der sonst übliche Zugang zum Sportplatz benutzt
Als Ausgang wird das Tor an den Containern (WC Anlagen) benutzt
Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln
(richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume)
Die Gemeinde Sandhausen setzt in den Toilettenanlagen die notwendigen Auflagen um.
Die Toilette darf immer nur von einer Person betreten werden, der Mindestabstand ist auch vor Toiletten einzuhalten
Alle Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden bleiben geschlossen.
Trainingsbetrieb
Gästen und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet.
Das Training findet unter der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz statt.
Dafür werden Regelungen und Vorgaben des Badischen Sportbundes und des Badischen Fußballverbandes genutzt
Die Trainerinnen und Trainer werden über die Hygienebestimmungen informiert
Der FC Sandhausen stellt den Trainer*innen und Übungsleiter*innen alle notwendige Materialien zur Einhaltung der Hygienevorschriften zur Verfügung
Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben verkleinert worden.
Dazu wird das Spielfeld in 6 Trainingsfelder unterteilt. Ein Trainingsfeld ist ca. 1.000qm groß.
Pro Trainingsfeld trainieren maximal 5 Personen, das entspricht den Vorgaben der zuständigen Sportverbände.
Die Teilnahme von Personen ist untersagt:
die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Die Dauer einer Trainingseinheiten lässt genug Zeit um die notwendigen Hygienemaßnahmen
für die nächste Trainingseinheit (z.B. Reinigen der Trainingsgeräte, Verlassen des Sportplatzes)
zu gewährleisten.
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellten Sportgeräte. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet.
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu.
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen achten darauf, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung)
Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen sowie Partnerübungen.
Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer*innen als auch der*die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.